DABbank
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Jahresreporting und Jahressteuerbescheinigung

Welche Unterlagen erhalte ich zum Jahresabschluss von der DAB bank?

Die DAB bank lässt Ihnen nach Jahresabschluss (Stichtag 31.12.) den Jahresdepotauszug sowie die für Sie relevanten Jahressteuerdokumente zukommen.
Zu den Jahressteuerdokumenten gehören die Jahressteuerbescheinigung, die Verlustbescheinigung, Bescheinigung über den Zufluss von Stückzinsen sowie – erstmalig zum Jahreswechsel 2010/2011 – die Ehegattenverlustverrechnung.
Darüber hinaus erhalten Sie weitere, freiwillige Dokumente, sofern Sie diese angefordert haben. Hierzu gehören die Erträgnisaufstellung und die Anlage SO (§23 EStG a.F.).

Wann bekomme ich meine Unterlagen zugestellt?

Der Versand der Jahressteuerdokumente beginnt im März. Die Jahressteuerbescheinigung wird allen Kunden - unabhängig von der gewählten Versandart - per Post zugestellt. Damit entsprechen wir einer Forderung der Finanzbehörde. Zusätzlich stellen wir Ihnen eine inhaltlich identische „Steuerinformation“ der Jahressteuerbescheinigung online in Ihren Postmanager ein.

Warum habe ich keine Jahressteuerbescheinigung erhalten?

Die Jahressteuerbescheinigung wird im Wesentlichen erstellt, sofern im Kalenderjahr in der Summe positive Erträge erzielt worden sind, der Freistellungsauftrag ausgeschöpft wurde, oder der Quellensteuertopf aufgebaut wurde.
Falls ein Verlustüberhang besteht und bis zum 15. Dezember 2011 keine Verlustbescheinigung beantragt worden ist, werden die Verluste automatisch in das Folgejahr übertragen. Eine Jahressteuerbescheinigung wird in diesem Fall nicht erstellt.

Was ist der Jahresdepotauszug?

Der Jahresdepotauszug wird jährlich zum Stichtag 31.12. für jedes aktive Depot erstellt und enthält Ihren Wertpapierbestand per Handelstag 31.12.. Der Jahresdepotauszug ist nach Handelsdatum aufgebaut. Das bedeutet, dass alle Transaktionen berücksichtigt sind, die bis zum Handelstag 31.12. getätigt wurden. Nicht aufgeführt werden daher Geschäfte, die nach diesem Stichtag vorgenommen wurden. Sofern Sie Ihr Depot nach dem 31.12. aufgelöst haben, geht Ihnen dieser Auszug letztmalig zum Zwecke der Depotabstimmung für das vorangegangene Kalenderjahr zu.
Nach Ziffer 11 (4) unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist dieser Auszug auf seine Richtigkeit und Vollständigkeit unverzüglich zu überprüfen und etwaige Einwendungen unverzüglich zu erheben. Bitte wenden Sie sich für etwaige Einwendungen schriftlich an unsere Interne Revision:

DAB bank AG
Interne Revision
Landsberger Straße 300
80687 München

Wozu dient die Jahressteuerbescheinigung?

Die Jahressteuerbescheinigung wird u.a. von der auszahlenden Stelle, z.B. einem Kreditinstitut für den Gläubiger ausgestellt, falls von diesem Kreditinstitut bei der Gutschrift von Kapitalerträgen Kapitalertragssteuer sowie Solidaritätszuschlag einbehalten bzw. abgeführt worden sind. Die Jahressteuerbescheinigung ist ein Nachweis für bereits gezahlte Steuern. Diese werden auf den mit dem Einkommensteuerbescheid festgesetzten Steuerbetrag angerechnet (§ 36 Abs. 1 Einkommensteuergesetz).
Eine Jahressteuerbescheinigung wird nur erstellt, wenn entweder ein Steuerabzug vorgenommen oder ein Steuerguthaben aufgebaut wurde.
Mit der Einführung der Abgeltungsteuer müssen Sie eine Steuerbescheinigung nur dann vorlegen, wenn Sie Ihre sämtlichen Kapitalerträge durch das Finanzamt steuerlich veranlagen lassen möchten.
Bei der Steuererklärung werden auf Antrag Ihre Kapitalerträge mit dem restlichen Einkommen, d.h. nach dem persönlichen Steuersatz versteuert. Liegt Ihr persönlicher Steuersatz unter 25% (Abgeltungssteuersatz), könnte dies für Sie sinnvoll sein. Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Fall dem Finanzamt die Steuerbescheinigung im Original vorlegen müssen, eine Erträgnisaufstellung ist nicht ausreichend.

Wir haben unter www.dab-bank.de/jahressteuerbescheinigung für Sie allgemeine Hinweistexte zur Jahressteuerbescheinigung sowie den zusätzlichen Dokumenten Ihres Jahressteuerreportings hinterlegt. Die Hinweistexte müssen Ihre persönlichen Dokumente nicht in allen Punkten betreffen.

Warum werden die Erträge meiner Fremdwährungspapiere mit anderen Beträgen ausgewiesen als auf meinem Abrechnungsbeleg?

Der Ausweis der Beträge in der Jahressteuerbescheinigung muss aufgrund gesetzlicher Vorgaben ausschließlich in EURO erfolgen.

Warum erhalte ich nur eine Jahressteuerbescheinigung, obwohl ich mehrere Depots oder Konten führe?

Jeder Kunde erhält nur eine Jahressteuerbescheinigung unabhängig von der Anzahl der geführten Konten und Depots. Alle Konten und Depots eines privaten Anlegers müssen nach Vorgabe des Gesetzgebers von der Bank steuerlich zusammengefasst werden.

Was ist eine Verlustbescheinigung?

Auf Antrag erteilt die DAB bank Ihnen eine Bescheinigung, die den Verlust auf den bei der DAB bank geführten Konten bezeugt.
Die Verlustbescheinigung sollte beantragt werden, falls Sie Konten bei mehreren Geldinstituten führen, da bei unterschiedlichen Instituten eine automatische Verlustverrechnung durch die depotführende Bank nicht erfolgen kann.
Mit Hilfe der Verlustbescheinigung können Sie als Steuerpflichtiger im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung Verluste mit etwaigen Kapitalerträgen verrechnen, die bei unterschiedlichen Kreditinstituten entstanden sind. Wird keine Verlustbescheinigung beantragt, wird der Verlusttopf automatisch von der Bank auf das neue Kalenderjahr übertragen und mit den in diesem Kalenderjahr realisierten abzugspflichtigen Kapitalerträgen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen verrechnet.

Warum erhalte ich keine Verlustbescheinigung?

Die Verlustbescheinigung wird nur erstellt, sofern bis 15.12. eine Ausstellung für das abgelaufene Jahr angefordert wurde und entsprechende Verluste vorhanden sind.

Warum wird die Verlustbescheinigung nicht auf einem separaten Beleg ausgewiesen?

Die Verlustbescheinigung ist Teil der Jahressteuerbescheinigung, welche dem amtlichen Muster entspricht und entsprechend erstellt wird.

Ehegattenverlustverrechnung (gem. BMF-Schreiben vom 22.12.2009, Randziffer 269ff)

Mit dem Jahreswechsel 2010/2011 wird erstmalig die Ehegattenverlustverrechnung (EGV) innerhalb eines Eheverbundes bzw. deren Inhabergemeinschaften durchgeführt.
D.h. Ehepaare können erstmals die realisierten Verluste aus Kapitalanlagen mit den Erträgen des jeweils anderen Ehegatten verrechnen.
Die Ehegattenverlustverrechnung wird durch die Kreditinstitute vorgenommen. Sie können diese durch die Erteilung eines gemeinsamen Freistellungsauftrags bei der Bank beantragen.

Wie funktioniert die Ehegattenverlustverrechnung?

Seit Einführung der Abgeltungsteuer müssen Ihre positiven Kapitalerträge (etwa Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne) mit Ihren negativen Kapitalerträgen (etwa gezahlte Stückzinsen, Veräußerungsverluste) verrechnet werden. Bis jetzt erfolgte während des Jahres – unabhängig von den erteilten Freistellungsaufträgen – die Verlustverrechnung für jeden Ehegatten getrennt. Nicht verrechnete Verluste wurden entweder automatisch ins nächste Jahr vorgetragen oder nach Ihrem schriftlichen Kundenantrag auf Erteilung einer Bescheinigung (vor dem 15.12. des laufenden Jahres) am Ende des Jahres bescheinigt. Mit der Bescheinigung konnten Sie dann die übergreifende Verlustverrechnung über den Veranlagungsweg beim Finanzamt erreichen. Um zukünftig Veranlagungsfälle zu reduzieren und den Ehegatten die Veranlagung nur zum Zweck der übergreifenden Verlustverrechnung zu ersparen, hat der Gesetzgeber ab dem Jahr 2010 die Möglichkeit geschaffen, dass die übergreifende Verlustverrechnung am Jahresende bereits durch das Kreditinstitut vorgenommen werden kann.

Sofern Sie uns einen gemeinsamen Freistellungsauftrag vorgelegt haben, erfolgt vor dem Übertrag der Verlustsalden am Jahresende eine ehegattenübergreifende Verlustverrechnung. Diese führt zu einer sofortigen und automatischen Erstattung von Kapitalertragsteuern.
Sofern Sie das Ihnen zur Verfügung stehende Freistellungsvolumen von 1.602 Euro bereits durch die Erteilung eines oder mehrerer gemeinsamer Freistellungsaufträge bei einer anderen Bank verbraucht haben, können Sie die übergreifende Verlustverrechnung auch durch Erteilung eines gemeinsamen Freistellungsauftrags über 0 Euro erteilen.

Warum wurde mein Kirchensteuerantrag nicht berücksichtigt?

Anträge auf Einbehalt der Kirchensteuer werden nicht rückwirkend berücksichtigt. Wenn bereits steuerrelevante Geschäfte vor der Auftragserteilung stattfanden, wird der Antrag erst zum Jahreswechsel berücksichtigt. Da die Kirchensteuer in diesem Fall nicht von der DAB bank einbehalten wurde, ist die einbehaltene Kapitalertragssteuer von Ihnen zum Zwecke einer Kirchensteuerveranlagung im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen.

2. Freiwillige Dokumente

Bitte beachten Sie, dass die nachstehenden freiwilligen Dokumente für das kommende Geschäftsjahr nicht automatisch erstellt werden. Bei Bedarf können Sie diese anfordern.
Bitte beachten Sie hierzu unser aktuelles Preis- und Leistungsverzeichnis (pdf 0.19 MB).
Unabhängig davon gilt, dass die nachstehenden Dokumente auch nur erstellt werden, wenn entsprechende Geschäftsvorfälle (Transaktionen) im Berichtsjahr angefallen sind, d.h. es werden keine „Leerbescheinigungen“ erstellt.

Erträgnisaufstellung

Die Erträgnisaufstellung dient u.a. als Instrument zur Erläuterung und Verifizierung der Angaben in der Jahressteuerbescheinigung. Sie schafft einen detaillierten, chronologischen Überblick über relevante Transaktionen des Berichtszeitraums. Mitenthalten sind die Veränderungen der Verrechnungstopfsalden sowie des Sparerpauschbetrages.
Die Erträgnisaufstellung listet alle Transaktionen eines Kunden (bzw. der Inhabergemeinschaft) auf. Bei betrieblichen Anlegern wird - wie auch bei den Steuerbescheinigungen - für jedes Konto und für jedes Depot eine separate Erträgnisaufstellung erstellt. 
Ebenfalls gilt, dass Sie nur dann eine Erträgnisaufstellung erhalten, sofern ertragsrelevante Transaktionen aus dem vorangegangenen Jahr vorhanden sind.

Anlage SO (§23 EStG a.F.)

Die Anlage SO listet alle Veräußerungstatbestände aus dem vorangegangenen Jahr auf, die den Kunden in die Veranlagung nach §23 EStG zwingen. Ab 2010 werden nur noch Fremdwährungsgeschäfte und Edelmetallgeschäfte aufgeführt.

Was ist die Anlage AUS?

Die Anlage AUS enthält ausländische Einkünfte mit Anrechnung ausländischer Quellensteuer.

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