Finanztermingeschäftsfähigkeit
Der Handel von Terminprodukten (Derivate) wird als Finanztermingeschäft (nachfolgend FTG genannt) bezeichnet.
Bankkunden, die Termingeschäfte durchführen möchten, müssen von Seiten ihrer Bank über die entstehenden Risiken aufgeklärt werden und im Anschluss das entsprechende Formular unterschreiben. Termingeschäfte gelten aufgrund ihrer Hebelwirkung als extrem riskante Geldanlagen, die im Erfolgsfall hohe Gewinnspannen ermöglichen, aber auch hohe Risiken bis hin zum Totalverlust bergen.
Wie kann ich die Finanztermingeschäftsfähigkeit einrichten?
Um die FTG einzurichten, nutzen Sie bitte das Formular „Risiken bei Finanztermingeschäften".
Bitte senden Sie uns das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben (bei Oderkonten von beiden Inhabern) zu. Sie können dies per Briefpost oder auch per Fax tun.
Risiken bei Finanztermingeschäften (pdf 0.06 MB)![]()
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Ausnahme von der Schriftform:
Kunden, die am mobileTAN oder iTAN-Verfahren teilnehmen, können die Finanztermingeschäftsfähigkeit auch online unter:
Meine DAB bank > Verwaltung > Depot/Konto-Service
einrichten.
Bei Gemeinschaftskonten muss jeder Kontoinhaber mit seiner eigenen Zugangsnummer die FTG einrichten.
Kontakt:
DAB bank AG
Postfach 20 06 52
80010 München
Tel. 089 / 88 95 – 60 00 (Mo.-Fr. 08-23 Uhr, Sa. 10-15 Uhr, So. 15-20 Uhr)
Fax 089 / 500 68 – 27 19
Wie lange gilt die Finanztermingeschäftsfähigkeit?
Die FTG ist unbefristet gültig.
Welche Regelungen gelten für Bevollmächtigte bzw. das DAB Junior Depot?
Bevollmächtigte müssen ebenfalls das Formular „Risiken bei Finanztermingeschäften“ ausfüllen und unterschreiben, um die FTG zu erhalten.
Für das DAB Junior Depotkonto kann keine FTG erteilt werden.
Welche Regelung gilt für ein Firmendepot?
Auch hier ist die Einrichtung einer FTG möglich.
Hierzu muss für die Firma als Inhaber und für die Handlungsberechtigten Personen, welche in Zukunft Termingeschäfte tätigen möchten, das Formular
„Risiken bei Finanztermingeschäften“ (pdf 0.06 MB)
ausgefüllt und unterschrieben eingesandt werden.
Liegt bereits eine FTG für ein weiteres Depot des oder der Handlungsberechtigten Personen vor, wird diese für das Firmendepot übernommen.
Bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts werden die Unterschriften aller Gesellschafter benötigt.
Wann benötige ich zusätzlich die „Rahmenvereinbarung zum Abschluss von Finanztermingeschäften“?
Das Formular „Rahmenvereinbarung zum Abschluss von Finanztermingeschäften“ wird zum Abschluss folgender Geschäfte benötigt:
- Options- und Future-Geschäfte
- Devisentermingeschäfte
Über die Risiken und Sonderbedingungen zum Handel oben benannter Termingeschäfte informieren Sie sich bitte hier
->
„Sonderbedingungen für Finanztermingeschäfte" (pdf 0.10 MB)![]()
Zur Einrichtung der Geschäftsfähigkeit für oben benannte Termingeschäfte gelten die gleichen Richtlinien wie bei der „Finanztermingeschäftsfähigkeit“. Das heißt Sie können entweder das Formular (per Brief/Fax) einreichen oder die Geschäftsfähigkeit selbst online einrichten (wie oben beschrieben).
Bitte reichen Sie die „“ immer in Verbindung mit der FTG ein.
Rahmenvereinbarung FTG (pdf 0.06 MB)![]()
